Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bemüht sich, ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) gefordert. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.datenschutz-berlin.de.
Diese Erklärung wurde am 1. Juni 2022 erstellt und am 18. August 2023 überarbeitet. Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 18. August 2023 überprüft. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch eine Selbstbewertung durchgeführt.
Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit arbeitet daran, ihren Webauftritt weitgehend barrierefrei zu gestalten. Falls aufgrund aktuell noch bestehender Barrieren einige Inhalte für Sie nicht zugänglich sein sollten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte in alternativer Form zur Verfügung zu stellen.
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht barrierefrei und mit der BITV 2.0 unvereinbar. Eine zügige Behebung dieser Barrieren ist daher angestrebt.
Die nachstehend aufgeführten Bereiche fallen nicht in den Anwendungsbereich des BIKTG Bln und müssen nach § 4 Abs. 4 BIKTG Bln nicht barrierefrei sein.
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte:
Zur Sicherheit Ihrer Daten empfehlen wir Ihnen, E-Mails mit schützenswerten Daten nur verschlüsselt zu versenden. Dafür benötigen Sie unseren öffentlichen PGP-Schlüssel.
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Berliner Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben: