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Rechtliche Grundlagen

Gebühren

Für den Informationszugang (Akteneinsicht oder Aktenauskunft) nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden Gebühren erhoben. Folglich sind die Akteneinsicht und die Aktenauskunft sowie das Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig (§ 16 IFG). Die Höhe legt diejenige Stelle fest, bei der die Akteneinsicht bzw. -auskunft eingeholt werden soll. Den Antragsteller:innen soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Hinweis auf die Gebührenpflicht gegeben und die voraussichtliche Höhe der Gebühren mitgeteilt werden. Näheres regelt die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24. November 2009 (GVBl. S. 707).